Filmmaterial: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Universum Filmtheater
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Der Normalfilm (Nitrofilm) war ein brennbares Filmmaterial, welches bereits im Material den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff enthielt, und diese somit (auch nicht mit Wasser) löschbar war. Auch nicht unter Sauerstoffausschluss.
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Nitrofilm war ein brennbares Filmmaterial, welches bereits im Material den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff enthielt, und dieses weder mit Wasser noch unter Sauerstoffausschluss löschbar war.
  
Wegen der hohen Brennbarkeit des Nitrofilm, mussten vielen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Film durfte nur in Feuerschutztrommeln am Projektor eingelegt sein. Die ungenutzten Akte mussten in Filmrollenkästen untergebracht sein, die sich von alleine schliessen. Am Projektor kann der Brand erkannt werden und damit einerseits der Protektor ausgelöst werden, welche das Projektionslicht vom Film fernhält und zum anderen die Stromversorgung abschaltet. Durch Abschalten der Stromversorgung fallen die Brandschutzklappen der Projektionsfenster herunter und verhindern, dass sich ein Brand auf den Saal ausbreiten kann. Der Vorführraum ist mit einer Brandschutztüre versehen, die immer geschlossen sein muss.
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Wegen der hohen Brennbarkeit des Nitrofilms, mussten vielen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Film durfte nur in Feuerschutztrommeln am Projektor eingelegt sein. Die ungenutzten Filmakte mussten in Filmrollenkästen untergebracht sein, die sich von alleine schliessen. Am Projektor kann der Brand erkannt werden und damit einerseits der Protektor ausgelöst werden, welcher das Projektionslicht vom Film fernhält und zum anderen die Stromversorgung abschaltet. Durch Abschalten der Stromversorgung fallen die Brandschutzklappen der Projektionsfenster herunter und verhindern, dass sich ein Brand auf den Saal ausbreiten kann bzw. im Zuschauerraum der Brand von den Zuschauern gesehen werden kann, um unnötig Unruhe unter dem Publikum zu vermeiden. Der Vorführraum ist mit einer Brandschutztüre versehen, die immer geschlossen sein muss.
  
Wenn ein Nitrofilm brennt, dann muss er ausbrennen. Dafür sind an den Feuerschutzklappe Gitter angebracht, die zum einen notwendig waren, um zu sehen, wann die Filmrolle zu Ende war aber zum anderen, damit in der Feuerschutztrommel durch den Brand kein Überdruck entsteht.
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Wenn Nitrofilm brennt, dann muss dieser ausbrennen. Dafür sind an den Feuerschutzklappe Gitter angebracht, die zum einen notwendig waren, um zu sehen, wann die Filmrolle zu Ende war aber zum anderen, damit in der Feuerschutztrommel durch den Brand kein Überdruck entsteht.
  
Nach einem Brand waren die Feuerschutztrommeln nicht mehr einsatzfähig und musste ersetzt werden. Aber damit konnte dann der Filmbetrieb wieder aufgenommen werden.
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Nach einem Brand waren die Feuerschutztrommeln nicht mehr einsatzfähig und mussten ersetzt werden. Aber damit konnte dann der Filmbetrieb wieder aufgenommen werden.
  
Um in dieser Zeit als Filmvorführer arbeiten zu dürfen, benötigte man ein Befähigungszeugnis zum Vorführen von Normalfilm. Damit konnte man die Brandschutzschulung nachweisen.
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Um in dieser Zeit als Filmvorführer arbeiten zu dürfen, benötigte man ein ''Befähigungszeugnis zum Vorführen von Normalfilm''. Damit konnte man die Brandschutzschulung nachweisen.

Version vom 30. Oktober 2020, 10:31 Uhr

Nitrofilm war ein brennbares Filmmaterial, welches bereits im Material den für die Verbrennung notwendigen Sauerstoff enthielt, und dieses weder mit Wasser noch unter Sauerstoffausschluss löschbar war.

Wegen der hohen Brennbarkeit des Nitrofilms, mussten vielen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der Film durfte nur in Feuerschutztrommeln am Projektor eingelegt sein. Die ungenutzten Filmakte mussten in Filmrollenkästen untergebracht sein, die sich von alleine schliessen. Am Projektor kann der Brand erkannt werden und damit einerseits der Protektor ausgelöst werden, welcher das Projektionslicht vom Film fernhält und zum anderen die Stromversorgung abschaltet. Durch Abschalten der Stromversorgung fallen die Brandschutzklappen der Projektionsfenster herunter und verhindern, dass sich ein Brand auf den Saal ausbreiten kann bzw. im Zuschauerraum der Brand von den Zuschauern gesehen werden kann, um unnötig Unruhe unter dem Publikum zu vermeiden. Der Vorführraum ist mit einer Brandschutztüre versehen, die immer geschlossen sein muss.

Wenn Nitrofilm brennt, dann muss dieser ausbrennen. Dafür sind an den Feuerschutzklappe Gitter angebracht, die zum einen notwendig waren, um zu sehen, wann die Filmrolle zu Ende war aber zum anderen, damit in der Feuerschutztrommel durch den Brand kein Überdruck entsteht.

Nach einem Brand waren die Feuerschutztrommeln nicht mehr einsatzfähig und mussten ersetzt werden. Aber damit konnte dann der Filmbetrieb wieder aufgenommen werden.

Um in dieser Zeit als Filmvorführer arbeiten zu dürfen, benötigte man ein Befähigungszeugnis zum Vorführen von Normalfilm. Damit konnte man die Brandschutzschulung nachweisen.